Mit der Europäischen Unterhaltsverordnung und den Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht sind drei neue Rechtsinstrumente zur grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung geschaffen worden. Franziska Bartl untersucht, welche Veränderungen sich durch diese neuen Regelwerke auf internationaler und europäischer Ebene hinsichtlich der grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung ergeben. Hierbei erläutert die Verfasserin die Schwierigkeiten, die bislang bei der Unterhaltsdurchsetzung mit Auslandsbezug bestanden haben. Sie vergleicht die neuen Rechtsinstrumente und analysiert, ob bzw. inwieweit die bestehenden Probleme gelöst werden konnten. Im Rahmen dessen beantwortet Franziska Bartl auch die Frage, ob es auf europäischer Ebene überhaupt eines eigenständigen Rechtsinstruments zur grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung bedurfte.
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Lausanne und Würzburg; seit 2010 Rechtsreferendarin am Landgericht Darmstadt; 2011 Promotion.
Mit der Europäischen Unterhaltsverordnung und den Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht sind drei neue Rechtsinstrumente zur grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung geschaffen worden. Franziska Bartl untersucht, welche Veränderungen sich durch diese neuen Regelwerke auf internationaler und europäischer Ebene hinsichtlich der grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung ergeben. Hierbei erläutert die Verfasserin die Schwierigkeiten, die bislang bei der Unterhaltsdurchsetzung mit Auslandsbezug bestanden haben. Sie vergleicht die neuen Rechtsinstrumente und analysiert, ob bzw. inwieweit die bestehenden Probleme gelöst werden konnten. Im Rahmen dessen beantwortet Franziska Bartl auch die Frage, ob es auf europäischer Ebene überhaupt eines eigenständigen Rechtsinstruments zur grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung bedurfte.