Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Philosophie), Veranstaltung: Vertragstheorien, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit möchte ich Lockes Strafzielsetzung im Second Treatise in die moderne deutsche Strafrechtsdebatte einordnen. Hierzu werde ich erst die in der Philosophie Lockes zentralen Konzepte "Naturzustand", "Gesellschaftszustand" und "Naturgesetz" in einer Einführung darstellen. Dann werde ich anhand des strafrechtlichen Grundlagenwerks "Strafrecht AT I" von Roxin und Greco drei Grundauffassungen von Strafzielen vorstellen. Im Anschluss soll die jeweils als legitim anerkannte Zielsetzung bei Locke und in der modernen Strafrechtsdebatte herausgearbeitet werden. Schließlich werde ich die beiden Auffassungen und ihre Rechtfertigung vergleichen.Dabei werde ich zeigen, dass sowohl Locke als auch die in der deutschen Strafrechtdebatte herrschende Meinung präventive Straftheorien gegenüber vergeltenden vorziehen. Darüber hinaus werde ich herausarbeiten, dass Locke die Gesellschaft gegenüber Gesetzesübertretern nicht in der Rechtfertigungspflicht sieht und dass dies im Gegensatz zu der Auffassung des modernen Strafrechts steht.