Die Neubearbeitung bereits zwei Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage ist durch die Zweckbestimmung des vorliegenden Werks veranlasst, das vor allem ein Hilfsmittel für die Praxis sein soll. Als solches hat es sehr rasch Aufnahme gefunden. Bei der Erstauflage war jedoch,
wenige Monate nach Inkrafttreten der Revision des Allgemeinen Teils des StGB, noch nicht abzusehen, in welcher Weise sich die Organe der Strafrechtspflege mit dem zum Teil wenig geglückten und jedenfalls in hohem Grade interpretationsbedürftigen neuen System der strafrechtlichen Sanktionen auseinandersetzen würden. Das hat sich nun, insbesondere nach einer ganzen Reihe wegleitender Entscheidungen des Bundesgerichts, wesentlich geändert. Der Kommentar, auch im Übrigen natürlich auf den neuesten Stand gebracht,
möchte helfen, hier einen raschen Überblick zu gewinnen. Um das Werk noch handlicher zu machen, ist zugleich sein äusseres Format geändert worden.