Seit vielen Jahren schwelt zwischen den USA und Europa ein Justizkonflikt, der neben der Frage extraterritorialer Anwendung des materiellen Rechts auch immer die Reichweite des nationalen Verfahrensrechts betrifft. Joachim Bertele legt den Schwerpunkt seiner Untersuchung auf das Zivilverfahren, geht aber auch auf Besonderheiten im Straf- und Verwaltungsverfahren ein. Mit Hilfe des Völkerrechts untersucht er das Zivilverfahren von der Internationalen Zuständigkeit bis zur Vollstreckung. Sein Ausgangspunkt ist der Souveränitätsbegriff, auf den das Völkerrecht aufbaut. Das Völkerrecht ist kein Vernunftrecht, und die Freiheit des einen Staates begrenzt rechtlich gesehen nicht automatisch die Freiheit des anderen Staates. Man muß von einer ursprünglichen vorrechtlichen Freiheit der Staaten untereinander ausgehen, die diese erst nach und nach in eine gegenseitige gesicherte, aber begrenzte Freiheit umwandeln. Um die völkerrechtlichen Grenzen klar zu definieren, untersucht der Autor die Staatenpraxis und überprüft tatsächliche und vermeintliche völkerrechtliche Gebote und allgemeine Rechtsgrundsätze auf ihre völkerrechtliche Verbindlichkeit. Auf der so gewonnenen Grundlage werden die Verfahrensrechte der USA, Englands und Deutschlands in ihrer extraterritorial wirkenden Dimension dargestellt und an den erarbeiteten völkerrechtlichen Maßstäben gemessen. Die angloamerikanische Discovery-Praxis wird ebenso eingehend behandelt wie die englischen Mareva Injunctions oder Anton Piller Orders. So entsteht eine in sich stimmige und geschlossene völkerrechtliche Beurteilung der behandelten Verfahrensrechte.
Geboren 1967; 1987-92 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und Genf; 1992-95 Rechtsreferendariat in Freiburg; 1988-93 wiss. Hilfskraft und zeitweise Assistent an den Universitäten Konstanz und Freiburg; 1995-97 Mitarbeiter an der Universität Köln; 1995-96 LL.M. Cambridge (England); 1997 Promotion; seit 1997 Ausbildung im Auswärtigen Amt in Bonn.