»Ich möchte einmal einen Prozeß erleben, bei dem
der Staatsanwalt für den Angeklagten Freispruch beantragt,
der Verteidiger aber dessen Verurteilung fordert und der Gerichtsvorsitzende
mit einer schwarzen Binde vor den Augen den Gerichtssaal verläßt.«
Egon Erwin Kisch, Rasender Reporter
Das offizielle Wörterbuch für Richter wie Laien, die
noch an die Wahrheit des Satzes glauben: "Vor dem Gericht
sind alle gleich."
VON:
Abbiegen: Worauf sich gewiefte Anwälte verstehen. Unter
ihnen gibt es Rechtsabbieger und Linksabbieger sowie, als Ausnahmebegabung,
den Schlechthin- oder Allesabbieger.
BIS:
Zweifellos: Alarmierender Hinweis auf die Notwendigkeit massiver
Zweifel. Sie haben dort anzusetzen, wo sich dieses Wort in Anwaltsbriefen
oder sonstigen von Juristen verfaßten Schriftstücken
befindet (gebräuchlich auch: "Ohne jeden Zweifel").